Wahlarztleistungen
Alle Patienten haben die Möglichkeit, sich von einem unseren Wahlärzten behandeln zu lassen und sich damit die fachliche Qualifikation und deren besondere Erfahrung zu sichern. Die erbrachten Leistungen werden im Anschluss an die stationäre Behandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte mit Ihnen abgerechnet.
Bitte klären Sie vor der Inanspruchnahme der wahlärztlichen Leistungen, ob die Kostenübernahme durch Ihre private Versicherung abgedeckt ist. Andernfalls müssen Sie die Kosten tragen.