Qualitätsberichte
Entsprechend des G-BA Beschlusses sind Krankenhäuser seit 2005 gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren. Qualitätsberichte geben einen Überblick über die Strukturen und Leistungen der Krankenhäuser. Zum Beispiel enthalten sie Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung und Anzahl der Komplikationen sowie zur Barrierefreiheit.
Qualitätsbericht
Wir geben Ihnen mit unserem Bericht einen Einblick in die Leistungsfähigkeit unserer Klinik-Standorte.