Primäre Osteosynthese
Methode:
Ein Knochenbruch an der Hand und am Handgelenk bedarf zur Erhaltung der normalen Funktion des verletzten Organs eine möglichst anatomische Rekonstruktion, die heute in der weitaus überwiegenden Zahl operativ hergestellt wird.
Sollte es eine sichere Chance der guten Ausheilung auch ohne operative Maßnahmen geben, so wird ein sogenannter konservativer Behandlungsweg gewählt: zuerst Ruhigstellung des Bruches im Gips o. ä. bis zur Ausheilung, dann beginnt eine Übungsbehandlung bis zur Wiederherstellung der Funktion.
Operative Behandlung:
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Finger- und Mittelhandbruch:
Grundsätzlich ist hier die operative Rekonstruktion in einem ambulanten Eingriff möglich, es sei denn, die Kompliziertheit der Verletzung macht die Versorgung und anschließende ärztliche Betreuung unter stationären Bedingungen erforderlich.
Ziel der Behandlung ist eine übungsstabile Osteosynthese (stabile Bruchfixation in möglichst anatomischer Stellung), so dass früh funktionelle Übungen zur Wiedergewinnung der Organfunktion schon in der Zeit der Knochenheilung möglich werden.
Arbeitsunfähigkeit besteht regelhaft in der Zeit der Wundheilung (ca. 14 Tage), darüber hinaus in Abhängigkeit der speziellen Tätigkeit des Verletzten und des Heilverlaufs. Beispielhaft wird ein Maurer mit vorwiegend kraftvoller Handarbeit länger im Beruf ausfallen als ein Sachbearbeiter mit vorwiegender Tätigkeit am Schreibtisch.
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Handwurzel- und Handgelenkfrakturen:
Diese Frakturen werden unter stationären Bedingungen behandelt, da meist der operative Aufwand größer und die Komplikationsrisiken höher sind.
Auch hier ist das Ziel der Behandlung die stabile, möglichst anatomische Rekonstruktion der verletzten Knochen und anderer Strukturen, damit die Chance einer Wiederherstellung der normalen Funktion des verletzten Organs gewahrt bleibt.
Die Arbeitsunfähigkeit ist hier allgemein deutlich länger einzuschätzen (grundsätzlich 4 bis 6 Wochen), da derartige Verletzungen immer mit einer Ruhigstellung im Gips o. ä. verbunden sind. In bestimmten Fällen sind kontrollierte frühe funktionelle Übungen möglich, in anderen Fällen ist eine dauerhafte Ruhigstellung trotz operativer Behandlung unumgänglich. Auch hier spielt letztlich die spezifische berufliche Belastung des Verletzten bei der Dauer der Arbeitsunfähigkeit eine mit entscheidende Rolle.
Fallbeispiele primäre Osteosynthese:
z.B. Handgelenk: offene Wiedereinrichtung des Bruches und Stabilisierung mit einer sogenannten winkelstabilen Rekonstruktions-Rahmenplatte, die die wiedereingerichtete Bruchzone in Position hält, ohne das der vorhandene Knochendefekt aufgefüllt werden muss (winkelstabile Verankerung der Schraubenköpfe in der Platte). Frühe unbelastete Bewegungsfunktionsübungen aus einer Unterarmschale heraus bis 4 Wochen nach OP, dann Beginn mit moderatem Belastungsaufbau.
Unfallbild 05.06.04
10 Tage nach Unfall im Gips
Kontrolle 1 Tag nach OP 18.06.04
Kontrolle 9 Wochen nach OP 20.08.04