Knochenbank

Die Lubinus Stiftung Kiel hat die Genehmigung zu Herstellung eines Arzneimittels nach

§ 21a Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG)

Dieses bedeutet, dass die Lubinus Stiftung eine von ganz wenigen norddeutschen Kliniken ist, die eine lokale Knochenbank betreiben darf.

Im Rahmen unserer elektiven Hüftoperationen bieten wir jedem geeignetem Patienten an, den „überschüssigen“ Knochen zu spenden. Der jeweilige Patient hat keinen Nachteil von solch einer Spende, da der Hüftkopf für die Implantation eines Hüftgelenks entfernt werden muss.

Im Rahmen eines aufwendigen Bearbeitungsprozesses wird der Knochen des Oberschenkelkopfes dann zu einem Arzneimittel aufbereitet.

Da unsere Klinik in ihren jeweiligen Fachabteilungen sehr spezialisiert ist und uns viele schwerere Operationen zugewiesen werden, halten wir den so bearbeiteten Knochen tiefgekühlt (bei einer Temperatur von -70° C) vor, z.B. um große Knochendefekte bei Operationen auffüllen zu können.

Große knöcherne Defekte kann es zum Beispiel geben bei:

  • endoprothetischen Wechseloperationen
  • großen wirbelsäulenchirurgischen Eingriffen
  • großen oder auch kleineren Tumoroperationen
  • fußchirurgischen Eingriffen
  • insgesamt bei allen Operationen, bei denen ein Knochendefekt nicht mehr mit körpereigenem Material ausreichend aufgefüllt werden kann.

Die beste Möglichkeit, einen knöchernen Defekt bei einem Patienten aufzufüllen, ist die Entnahme von körpereigenem, autologen Knochen (meist aus dem Beckenkamm des Patienten). Dieser steht aber leider nicht unbegrenzt zur Verfügung und bedeutet für den Patienten auch immer einen zusätzlichen operativen Eingriff.

Die Implantation von „Fremdknochen“, also einem allogenem (von einem anderen Menschen stammenden) Knochentransplantat ist noch weit vor den künstlich herzustellenden Knochenersatzstoffen der beste und nachhaltigste Weg, einen Knochendefekt wieder aufzufüllen und auch heute noch der „Gold-Standard“ in der Orthopädie.