Häufige Fragen

Hand- und Mikrochirurgie

Wie bekommt man einen Termin?

Bitte rufen Sie im Sekretariat an und lassen sich einen Termin geben. Aufgrund der großen Nachfrage wird der Termin im direkten Zusammenhang mit Ihrer Verletzung/ Krankheit vergeben, d.h. akute Fälle werden den weniger dringlichen Fällen vorgezogen. Um dies einschätzen zu können, befragt Sie unsere Sekretärin schon beim ersten Kontakt nach Ihrem Anliegen, wir bitten darum, dass Sie diese Fragen beantworten, auch wenn Sie nicht mit einem Arzt sprechen.

An welchen Tagen wird operiert?

Wir operieren stationäre Fälle Dienstag bis Freitag, ambulante Operationen führen wir dienstags, mittwochs und freitags durch.

Notfalloperationen können jeden Tag zu jeder Zeit durchgeführt werden.

Wird eine Praxisgebühr fällig bzw. muß eine Überweisung mitgebracht werden?

Eine Untersuchung/Beratung in der Handchirurgischen Sprechstunde kann nur unter Vorlage eines gültigen Überweisungsscheines oder Einweisungsscheines erfolgen, wir benötigen:

  • Überweisungsschein für ambulant zu operierende Patienten (z. B. Ganglion, KTS, Springfinger)
  • Ausnahme AOK Versicherte, diese bitte mit einem Einweisungsschein
  • Einweisungsschein für alle Anderen

In folgendem Umfang können wir Sie behandeln:

  • Einmalig im Quartal zur Abklärung Ihrer Beschwerden und Frage der Behandlungsmöglichkeiten
  • Zur Abklärung einer ambulanten Operation, Durchführung dieser Operation und Nachbehandlung innerhalb der ersten 14 Tage
  • Zur Abklärung einer stationären Operation, Durchführung dieser Operation und Nachbehandlung innerhalb der ersten 14 Tage
  • Zeitlich unbegrenzte Leistungsumfänge bestehen für privatversicherte Patienten sowie für Arbeits- und Schulunfälle (berufsgenossenschaftlich Versicherte)

Wir sind uns bewusst, dass dies eine unglückliche Situation für alle Patienten darstellt, die unseren ärztlichen Rat und fachärztliche Behandlung wünschen. Da wir aber auch weiterhin unsere langjährige qualifizierte Erfahrung auf dem Gebiet der Hand- und Mikrochirurgie allen Patienten zur Verfügung stellen möchten, bitten wir Sie, im konkreten Fall des Wunsches einer Vorstellung bei uns die Ihnen bei der Terminvergabe genannten Anweisungen, welche Unterlagen mitzubringen sind, zu befolgen. Dies kann durchaus unterschiedlich sein, je nachdem in welcher Krankenkasse Sie versichert sind und mit welcher Erkrankung Sie zu uns kommen.

Für alle Patienten, die ihre gesamte Behandlung bei uns vornehmen lassen möchten, bieten wir eine Behandlung auf Privatrechnung zu geminderten Sätzen an (z. B. eine Untersuchung und Beratung kostet 13,41 €).

Wer übernimmt die Nachbehandlung?

Nach ambulanten Operationen behandelt in der Regel Ihr Orthopäde, Chirurg oder Hausarzt, insbesondere bei nicht operativen, also sogenannten konservativen Behandlungen übernimmt diese Leistung Ihr Orthopäde, Chirurg oder Hausarzt.

Nur bei stationären Operationen und aufwendigen ambulanten Operationen werden wir die anfängliche Nachbehandlung übernehmen.

Sollten jedoch irgendwelche Fragen oder Probleme während einer Behandlung auftreten, sind wir selbstverständlich jederzeit für Sie da. Allerdings ist in diesem Fall eine Anmeldung über das Sekretariat erforderlich, im echten Notfall steht die Notfallambulanz des Hauses zur Verfügung.

Kann ambulant operiert werden?

Sofern die Erkrankung und der Gesundheitszustand des Patienten sowie die häusliche Versorgung des Patienten nach einer Operation dies zulassen, operieren wir ambulant.

Kann eine geplante Operation verschoben werden?
Ja.

Wenn Sie - aus welchen Gründen auch immer - eine Operation verschieben möchten, ist das kein Problem. Rufen Sie uns so früh wie möglich an, damit wir rechtzeitig für unsere Planung wissen, wie wir die "freie OP-Zeit" neu verplanen können.

Achtung:

Es kann auch von unserer Seite eine geplante Operation mal verschoben werden müssen, da wir eine Unfallklinik sind! Wir sind manchmal gezwungen, nicht verschiebbare operative Maßnahmen von Unfallpatienten vorzuziehen, so daß wir Ihren geplanten Termin verlegen müssen. Sollte dieser Fall einmal eintreten, bitten wir um Ihr Verständnis.

Bis zu welchem Lebensalter wird noch operiert?

Das Lebensalter alleine ist grundsätzlich kein Kriterium, nicht operativ zu behandeln. Die Entscheidung, ob operiert wird, berücksichtigt folgende Kriterien:

  • Ärztlich zu empfehlende operative Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion
  • Sinnvolle alternative Behandlungsmöglichkeiten mit ähnlicher Erfolgsprognose
  • Eigene Vorstellungen und Erwartungen des Patienten
  • Allgemeine Operationsrisiken bezogen auf den Gesundheitszustand des betroffenen Patienten.
Wer bekommt eine Chefarztbehandlung?

Grundsätzlich alle Patienten, die sich privatärztlich versichert haben, steht die persönliche Behandlung durch den Chefarzt zu.

Darüber hinaus sind wir bemüht, bei allen Babys und Kleinkindern sowie allen komplexen Krankheits- und Verletzungsverläufen die Dres. Baumgarte und Goll einzubeziehen.

Ebenfalls bemühen wir uns den geäußerten Wunsch von zuweisenden Ärzten auf eine Chefarztvorstellung zu ermöglichen.

Für alle Kassen-Patienten, die eine Chefarztbehandlung selbst bezahlen möchten, bieten wir eine Behandlung auf Privatrechnung zu geminderten Sätzen an (z. B. eine Untersuchung und Beratung kostet 13,41 €).

Welche Behandlungsmethoden gibt es?

Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, haben wir diese Fragen als Link zu den einzelnen Behandlungsschwerpunkten gesetzt (siehe Behandlungsschwerpunkte und dortig aufgeführte Krankheitsbilder).

Wie lange ist man krankgeschrieben?

Eine operierte oder anders behandelte Hand/Handgelenk/Arm kann erst dann eine normale Arbeitsbelastung aufnehmen, wenn die Organgesundheit ausreichend wieder hergestellt ist. Dieses wird der behandelnde Arzt unserer Abteilung ggf. in Gemeinsamkeit mit Ihrem Hausarzt/Orthopäden/Chirurgen und Ihnen entscheiden.

Was für Materialien werden verwendet?

Für Stabilisierungen von Brüchen an der Hand und Handgelenk werden in der Regel Platten und Schrauben aus Titan verwendet, die kein allergenes Potential besitzen und auch sonst sehr gut vom Körper "angenommen" werden. Aus diesen Gründen wird in den aller meisten Fällen das eingebrachte Material im Körper auf Dauer belassen.

Ausnahmen betreffen in bestimmten Fällen Kinder und große Implantate auch beim Erwachsenen.

Gelenkimplantate sind aus verschiedenen Materialien (Titan, Keramik und Kunststoff) und sind bestimmungsgemäß für ein dauerhaftes Verbleiben im Körper vorgesehen.

Gewebe-/Nahtmaterialien sind synthetisch hergestellte Substanzen, die sich entweder nach einer gewissen Zeit selbst auflösen oder aus medizinischer Notwendigkeit dauerhaft ihre Funktion behalten sollen. Werden diese Nähte unter der Haut eingebracht, verbleiben sie und verursachen in der Regel keinerlei Probleme.

Nahtmaterialien zum Verschließen der Haut werden grundsätzlich ärztlich entfernt.