Häufige Fragen
Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte die Verordnung (Rezept) Ihres Arztes mit. Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung bequeme Kleidung sowie ein großes Handtuch mit. Weiterhin ist es von Vorteil, wenn Sie bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse, ggf. Operationsberichte und/oder Röntgenbilder (auch auf CD) mitbringen können.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die von Ihrem Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung (Rezept) auf Richtigkeit gemäß der gültigen Heilmittelrichtlinie zu prüfen. Ein Rezept, das nicht den Vorgaben dieser Heilmittelrichtlinie entspricht, wird von der Krankenkasse grundsätzlich nicht anerkannt und somit unsere Behandlung auch nicht bezahlt.
Deshalb bitten wir Sie um Verständnis, wenn wir das Rezept gegebenenfalls nicht annehmen können. In einem solchen Fall bitten wir Sie, die Verordnung von Ihrem Arzt ändern zu lassen. Diese Änderungen müssen immer mit Stempel und Unterschrift des Arztes versehen sein.
Die Regelbehandlungsdauer der gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei 15-20 Minuten. Bitte beachten Sie, dass Patientenaufklärung, Anamnese, Befundung sowie Behandlungsdokumentation Teil der Behandlungszeiten sind. Dies entspricht den Vorgaben der Krankenkassen! Diese kurze Behandlungsdauer ist uns zu kurz, daher versuchen wir eine Behandlungszeit von 25 Minuten einzuhalten.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und nicht von der Zuzahlung befreit sind, muss ein Eigenanteil gezahlt werden. Dieser Eigenanteil ist bis spätestens zur zweiten Behandlung in der Praxis zu bezahlen. Alle anderen Versicherten leisten keinerlei Zuzahlungen!
Der Eigenanteil richtet sich nach Art und Menge der verordneten Leistung. Ein Rezept mit sechs mal Krankengymnastik kostet z.B. rund 21€. Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus 10% des Rezeptwertes plus 10 € Rezeptgebühr.
Wenn Ihre Ausgaben für medizinische Leistungen eine bestimmte Höhe übersteigen können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Richtlinien zur Befreiung von Rezeptgebühren bzw. Zuzahlungen.
Ist die Gesamtverordnungsmenge für Ihr Krankheitsbild ausgeschöpft, müssen Sie ab dem letzten Behandlungsdatum 12 Wochen pausieren, bis Sie eine neue Verordnung bekommen können. Erscheint Ihrem behandelnden Arzt aber eine 12-wöchige Unterbrechung bei Ihrem Krankheitsbild zu lange, kann er eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausstellen, die je nach Krankenkasse von dieser genehmigt werden muss, bevor die Behandlung begonnen werden kann.
Sie haben bei uns die Möglichkeit bis 24 Stunden vor ihrem Termin, diesen kostenfrei abzusagen. Sagen Sie nicht rechtzeitig ab, bemühen wir uns Ihren Termin noch zu vergeben. Ist das für uns nicht mehr möglich, bekommen Sie eine Ausfallrechnung, die Sie privat bezahlen müssen. Nicht wahrgenommene Termine werden nicht von Ihrer Krankenkasse bezahlt.
Für Ihren ausgefallenen Termin vereinbaren Sie bitte mit uns einen neuen Termin.
Das ausgestellte Rezept ist nur 14 Kalendertage gültig. Spätestens dann muss mit der Behandlung begonnen worden sein. Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert das Rezept ebenfalls seine Gültigkeit.